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NEU: Bis zu 20.000 Euro Zuschuss für Digital-Investitionen

Jetzt Überbrückungshilfe III sichern – für eine neue Website, Online-Shop oder der Einführung von Online-Vertriebskanälen.

Sie planen eine neue Webseite oder möchten Corona-bedingt Ihre Website durch einen Online-Shop ergänzen?

Mit der Überbrückungshilfe III sind ab sofort mehr Fixkosten für Investitionen in Digitalisierung erstattungsfähig, welche speziell stationären Händlern oder Gastronomen zugute kommen. Denkbar sind hier verschiedene Online-Shop-Lösungen, die Entwicklung individueller Software (für Reservierung oder Gästedatenerfassung), Eintrittskosten bei großen Plattformen oder die Einführung von Online-Vertriebskanäleneinmalig bis zu 20.000 Euro.

Förderungsfähig sind Unternehmen aller Bereiche, Soloselbständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne.