Fit für das BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bringt für viele Unternehmen neue gesetzliche Verpflichtungen, ihre Websites und digitalen Services barrierefrei zu gestalten. Diese müssen künftig allen Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – zugänglich sein. Ab dem 28. Juni 2025 wird das verbindlich – mit teils deutlichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
Dazu hat pitcom in den vergangenen Monaten zahlreiche Sparkassen mit einem umfangreichen Leistungspaket unterstützt und somit für eine spürbare Entlasstung gesorgt:
- Ist-Analyse der Website
- Beratung & Priorisierung
- Anpassung von lokal erstelltem Content (wie Textalternativen, Tastaturbedienbarkeit, Überschriftenstrukturen, barrierefrei aufbereitete PDFs, etc.)
- Redaktionsschulungen
Das BFSG ist dabei nicht nur Pflicht, sondern auch eine Chance, inklusiver zu kommunizieren, mehr Menschen zu erreichen und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Wer jetzt handelt, vermeidet Stress – und verbessert gleichzeitig Qualität, Usability und Kundenbindung.
Weitere Infos unter: https://www.pitcom.de/bfsg